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OLG Hamburg, 07.01.1993 - 3 U 194/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 941
- GRUR 1993, 929
Wird zitiert von ... (3)
- LG Hamburg, 14.04.1999 - 315 O 144/99
Versteigerung im Internet - § 1 UWG, § 34b Abs. 5 Nr. 5b GewO
Das ist aber Voraussetzung, um einen Verstoß gegen § 1 UWG zu bejahen (BGH WRP 1988, 356, 357 - "Schelmenmarkt"; BGH WRP 1994, 101, 103 - "Flaschenpfand"; OLG Hamburg, GRUR 1987, 555 - "Versteigerung"; OLG Hamburg, NJW-RR 1993, 941, 942 -"Ausnutzen einer Ausnahmegenehmigung für Sonntagsarbeit"; OLG Hamburg. - OLG Stuttgart, 28.06.1996 - 2 U 146/95
Zulässigkeit der Abgabe von Kontaktlinsen durch Augenärzte
Die Voraussetzungen von § 1 UWG, der für die Kläger die einzige in Betracht kommende Anspruchsgrundlage ist, sind deshalb nicht erfüllt (vgl. dazu auch Senatsentscheidung vom 12.01.1996 -2 U 63/95; OLG Frankfurt, NJW 1988, 2250; OLG Hamburg, NJW-RR 1993, 941). - OLG Hamburg, 15.05.1997 - 3 U 33/97
Wettbewerbswidrigkeit des Handelns aufgrund einer in einem öffentlich-rechtlichen …
Der Senat hat bereits einmal entschieden, dass derjenige, der auf Grund einer durch bestandskräftigen Verwaltungsakt erteilten Ausnahmegenehmigung tätig wird, ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht unlauter handelt, ohne dass es darauf ankomme, ob der Verwaltungsakt rechtmäßig sei (Urteil vom 07. Januar 1993 - 3 U 194/92 -, NJW-RR 1993, 941, 942).